Schulordnung

Präambel

Diese Schulordnung orientiert sich in ihren Grundgedanken an dem Motto „Concordes colite Pacem“ (wörtlich: einmütig bemüht euch um den Frieden). So lautet der Spruch an der Wand im Treppenhaus des Altbaus, den die Schülerschaft, das Lehrerkollegium und die Eltern unserer Schule zum 50-jährigen Jubiläum im Jahre 1951 als Leitmotiv gegeben haben. Wenn sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft an diesem Ziel orientieren und sich darauf verlassen, die aufgestellten Regeln einzuhalten, kann diese Schulordnung ein friedliches Zusammenleben fördern.

Unsere Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens und Arbeitens, sondern auch ein Lebensraum, in dem wir alle partnerschaftlich und wertschätzend miteinander umgehen. Die Schulordnung des StGH regelt das Miteinander der am Schulleben Beteiligten mit dem Ziel, dass sich alle in unserer Schule wohlfühlen können und gerne zur Schule kommen. Das ist die Voraussetzung für ein erfolgreiches und angstfreies Lernen und Lehren.

Diese Schulordnung regelt folgende Bereiche:  

  1. Verhalten vor dem Unterricht
  2. Verhalten im Unterricht
  3. Verhalten in den Pausenzeiten
  4. Umgang mit fremdem und privatem Eigentum
  5. Umgang mit Einrichtungen und Gegenständen der Schule
  6. Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones und von Geräten zum Aufnehmen und Abspielen von Ton- und Bildaufnahmen
  7. Unterrichtsversäumnis und Beurlaubung
  8. Verhalten während einer Klassen- oder Kursfahrt

1. Verhalten vor dem Unterricht

Um für alle Schüler und Lehrer einen reibungslosen Beginn des Schulalltags zu gewährleisten,

  • ist das Schulgebäude bereits ab 7.35 Uhr geöffnet. Schüler/-innen der Sekundar- stufe I können ab 7.50 Uhr die Klassenräume betreten. Beauftragte Schüler holen das Klassenbuch ab 7.45 Uhr im Sekretariat ab. Falls die Ankunft eines Lehrers sich um mehr als 10 Minuten verzögert, informiert der Klassensprecher das Sekretariat. Oberstufenschüler, die vom jeweiligen Kurslehrer dazu beauftragt sind, erkundigen sich im Fall der Erkrankung eines Lehrers nach zu erledigenden Aufgaben und informieren ihre Mitschüler.

2. Verhalten im Unterricht

Allen am Unterricht Beteiligten ist an einem guten Lernklima und einer angenehmen und respektvollen Atmosphäre gelegen. Deshalb übernehmen Lehrer und Schüler für das Gelingen des Unterrichts Verantwortung, d.h. Lehrer und Schüler

  • bereiten Lerninhalte stets sorgfältig und termingerecht vor bzw. nach,
  • sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann, indem sie sich zu Stundenbeginn an ihren Plätzen im Klassen- oder Fachraum befinden und ihre Materialien bereitgelegt haben,
  • vermeiden alles, was das Unterrichtsgeschehen und die Konzentration stört, und halten sich an vereinbarte Regeln.  

Ausreichendes Trinken ist für die Gesundheit wichtig.

  • Deshalb ist das Trinken von (Mineral-)Wasser im Unterricht erlaubt, allerdings nicht in den Fachräumen.

3. Verhalten in den Pausenzeiten

Die Pausen sind für alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft wichtige Unterbrechungen, die die Möglichkeit zur Erholung im Laufe eines anstrengenden Schultags gewährleisten sollen.

In den Pausen

  • können Lebensmittel und Getränke am Schulkiosk gekauft werden. Dabei achten alle darauf, dass nicht gedrängelt wird, und nehmen insbesondere auf die jüngeren Schüler Rücksicht. unterlassen wir alles, was uns und andere gefährden oder verletzen könnte. Schüler verständigen bei Unfällen sofort einen Aufsicht führenden Lehrer;
  • unterlassen wir alles, was uns und andere gefährden oder verletzen könnte. Schüler verständigen bei Unfällen sofort einen Aufsicht führenden Lehrer;
  • dürfen Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände nicht verlassen.

In den großen Pausen (15 Minuten nach der 2. und 4. Stunde)

  • werden die Klassen- und Fachräume abgeschlossen. Falls eine große Pause zwischen einer Unterrichtsstunde im Klassenraum und dem Unterricht in einem Fachraum liegt, nehmen die Schüler Bekleidung, Frühstück und Schulsachen in die Pause mit;
  • stehen allen Schülern der Schulhof, der Innenhof und der Sportplatz zur Verfügung. Zudem ist der Aufenthalt in den Pausenhallen vor der Hausmeisterloge, den Fluren im Neubaubereich und dem Schulgarten möglich. Schüler/-innen der Sekundarstufe I verlassen zu Pausenzeiten die oberen Etagen im Altbau. Alle Schüler können die Schülerbücherei, das Sekretariat oder das SV-Büro zu den Öffnungszeiten aufsuchen;
  • dürfen Schüler nach dem ersten Klingeln (drei Minuten vor Unterrichtsbeginn) wieder ihre Klassenräume betreten.

In der Mittagspause

  • dürfen die Schüler/-innen ab Klasse 7 bei vorliegendem Einverständnis der Eltern das Schulgelände verlassen;
  • dürfen sich alle Schüler/-innen im Café Kunterbunt, in der Pausenhalle an der Hausmeisterloge oder draußen auf dem Sportplatz, dem Innenhof und dem Schulhof aufhalten, nicht aber in den Klassenräumen und auf den Fluren;
  • können Schüler/-innen bestelltes Schulessen oder von zu Hause mitgebrachtes Essen im Café Kunterbunt verzehren. Essensbestellungen in die Schule sind nicht erlaubt. Der Verzehr von Fastfood ist in der Pausenhalle an der Gartenstraße und auf dem großen Schulhof erlaubt.

Laut Nichtraucherschutzgesetz NRW und Schulgesetz NRW besteht ein grundsätzliches Rauch- und Alkoholverbot in und an Schulen. Auch E-Zigaretten sind nicht erlaubt.

4. Umgang mit fremdem und privatem Eigentum

Der verantwortungs- und sinnvolle Umgang mit fremdem und privatem Eigentum in der Schule ist uns sehr wichtig. Deshalb

  • achten wir darauf, dass Wertsachen, Bargeld und Fahrausweise gegen Diebstahl geschützt sind und lassen sie nicht in den Unterrichts- und Umkleideräumen oder in aufgehängten Kleidungsstücken zurück;
  • stellen wir unsere Fahrräder abgeschlossen in die vorgesehenen Fahrradständer;
  • respektieren wir das Eigentum anderer.

5. Umgang mit Einrichtungen und Gegenständen der Schule

Unsere Schule ist ein Lebensraum für uns alle. Damit wir uns alle wohlfühlen können,  

  • gehen wir mit allen gemeinschaftlichen Einrichtungen, den Schulmöbeln und den ausgegebenen Lernmitteln, insbesondere den Computern und Laptops, sinnvoll und pfleglich um;
  • achten wir auf Sauberkeit in den Toilettenräumen und geben dem Hausmeister Bescheid, wenn Seife, Handtücher oder Toilettenpapier fehlen;
  • melden wir sofort Beschädigungen, damit ein Schaden schnell behoben werden kann, und kommen für den Schaden auf, wenn wir etwas mutwillig beschmutzt, beschädigt oder zerstört haben;
  • stellen wir in allen Unterrichtsräumen die Stühle nach der letzten Stunde (siehe Belegungsplan an jeder Raumtür) hoch und entfernen allen Unrat vom Boden, um den Reinigungskräften die schwere Arbeit zu erleichtern;
  • schalten wir nach Unterrichtsschluss das Licht aus und schließen die Fenster;
  • halten wir in Räumen mit PCs oder Laptops besondere Regeln ein: An PCs und Laptops herrscht ein absolutes Ess- und Trinkverbot. Inhalte, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht stehen (wie z.B. Spielen, Chatten) dürfen grundsätzlich nur mit der Genehmigung des Lehrers aufgerufen werden;
  • achten wir im gesamten Bereich unserer Schule auf Sauberkeit und übernehmen Verantwortung dafür.

6. Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones und von Geräten zum Aufnehmen und Abspielen von Ton- und Bildaufnahmen

Damit jede Schülerin / jeder Schüler vor und nach der Schule erreichbar bleibt, ist das Mitbringen von Mobiltelefonen/Smartphones zur Schule erlaubt. Allerdings

  • bleiben während der allgemeinen Unterrichtszeit und der Pausen die Handys aller Schüler/-innen der Sekundarstufe I ausgeschaltet in den Taschen. Ausnahmen (z.B. zu unterrichtsgebundenen Zwecken) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrkraft oder der Schulleitung;
  • dürfen Oberstufenschüler in den für sie reservierten Aufenthaltsräumen ihre Handys nutzen.

Geräte zum Aufnehmen und Abspielen von Ton- und Bildaufnahmen dürfen in die Schule mitgebracht werden. Allerdings

  • dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung keinerlei Fotos, Film- und Tonaufnahmen von Mitschülern und Lehrern gemacht werden.

7. Unterrichtsversäumnis und Beurlaubung

Fast jede Schüler / jeder Schüler erkrankt einmal oder kann aus – mitunter nicht vorhersehbaren – anderen zwingenden Gründen die Schule zeitweilig nicht besuchen.

Für Schüler/-innen der Sekundarstufe II gelten besondere Regelungen zum Entschuldigungs-verfahren, die auch das Fehlen bei Klausuren betreffen. Diese Regelungen finden sich im Anhang dieser Schulordnung.

Für die Schüler/-innen der Sekundarstufe I gelten folgende Regelungen:

  • Falls eine Schülerin / ein Schüler aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden die Eltern die Erkrankung telefonisch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
  • Bei längerer Erkrankung rufen die Eltern am vierten Tag nochmals an, um das Kind krank zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung geben die Eltern dem Kind mit in die Schule, wenn es wieder gesund ist. Die Entschuldigung wird umgehend bei der Klassenleitung abgegeben.
  • Im Falle einer während des Schulbesuches akut auftretenden Erkrankung lassen die Schüler/-innen ein im Sekretariat erhältliches Formular („Abmeldeschein“) von der zuständigen Fachlehrkraft ausfüllen und geben das Formular beim Wiederbesuch der Schule unterschrieben an die Klassenleitung zurück.
  • Akute Erkrankungen unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien und bewegliche Ferientage müssen durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden.
  • Bei vorhersehbaren Verhinderungsgründen, z.B. einem unaufschiebbaren Arzttermin, der Teilnahme an familiären oder sportlichen Veranstaltungen, der Teilnahme an religiösen Feiern (z.B. Firmung, Konfirmation, Opferfest) oder einem notwendigen Behördenbesuch beantragen die Eltern im Voraus schriftlich eine Beurlaubung ihres Kindes  
    • bei der Klassenleitung bei Beurlaubungen bis zu drei Tagen,
    • bei der Schulleitung bei längeren Beurlaubungen oder bei Beurlaubungen unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien und bewegliche Ferientage. Diese sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.  

8. Verhalten während einer Klassen- oder Kursfahrt

Klassenfahrten bieten eine gute Möglichkeit, seine Mitschüler/-innen und seine Lehrer/-innen besser zu lernen und das soziale Miteinander im Klassenverband zu stärken.

Die Kursfahrten in der Oberstufe dienen als Studienfahrten zur Ergänzung und Vertiefung der jeweiligen Kursinhalte, gleichzeitig fördern sie auch das soziale Miteinander. Hinsichtlich des Verhaltens auf Klassen- und Kursfahrten sind einige Regeln zu beachten, die im Anhang dieser Schulordnung zu finden sind.

 

Diese Schulordnung gilt laut Beschluss der Schulkonferenz vom 21.05.2021 und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Sascha Maurus

Schulleiter